Juristischer Verlag Pegnitz 09241 / 8091-0

Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Recht in Ausbildung und Praxis für den Gerichtsvollzieher

Zielgruppe: Ausbildungszentren (FH) der Justiz, Dozenten (m/w), Gerichtsvollzieher in Ausbildung und Praxis, Gerichtsvollzieher Quereinsteiger / Anwärter (m/w)

  • Rechtsstand: 01.05.2021
  • Auflage: 4
  • Seiten: 326
  • ISBN: 978-3-948836-04-7
  • Artikelnummer: 03-008

27,00 € *

inkl. MwSt., zzgl.
Versandkosten

Lieferzeit ca. 2 Tage

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist nunmehr seit fast vier Jahren in Kraft. Die vielfältigen und unterschiedlichen Rechtsmeinungen sowohl in Literatur und Rechtsprechung haben gezeigt, dass die Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich der Mobiliarvollstreckung nicht so einfach in der Praxis umzusetzen waren. In der 2. Auflage des Buches „Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher“ der Autoren Hippler/Wasserl wurden die verschiedenen Rechtsmeinungen, die sich in Rechtsprechung und Literatur herausgebildet haben, aufgezeigt und mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen dargestellt. Einige der strittigen Fragen hat nunmehr der Gesetzgeber im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) klarstellend geklärt. Zur besseren Übersicht wurde für den Leser ein eigenes Kapitel betreffend die Änderungen durch das genannte Gesetz („Reparaturgesetz“) diesem Buch angehangen. Überraschend war hier, dass der Gesetzgeber die Wertgrenze von 500,- € in § 755 ZPO und § 802l ZPO hat entfallen lassen und zudem die gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher gebührenrechtlich aufgewertet hat. Hinzu kamen seit der Erstauflage auch die Neufassungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) zum 01. September 2013. Die Änderungen wurden in der 2. Auflage eingearbeitet. Mittlerweile hat der Bundesgesetzgeber die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung- kurz GVFV-) verabschiedet (In Kraft seit 01. Oktober 2015). Das Pflichtformular wird in der 2. Auflage ausführlich besprochen. Die Autoren stellen den gesamten Verfahrensablauf von der Möglichkeit der gütlichen Erledigung bis zur Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis vor.  

In der nunmehr 3. Auflage hat Herr Wasserl zum einen den elektronischen Auftrag an den Gerichtsvollzieher näher beleuchtet und zum anderen die weitergehende Rechtsprechung zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung eingearbeitet.

Zudem wurden die aktuellen Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO), die im Hinblick auf das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordung (EuKoPfVODG) notwendig waren, berücksichtigt.

Die aktuelle 4. Auflage wurde um die weitergehende Rechtsprechung zum "isolierten Antrag Drittstellenauskünfte" ergänzt. Gerade mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2021 ist sicherlich keine überzeugende Entscheidung gelungen. Mit der Änderung des § 74a SGB X zum 01.07.2020 besteht jetzt Rechtssicherheit, dass auch bei den Rentenversicherungsträgern bei einer Forderung von unter 500,- € Auskünfte eingeholt werden können. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, ob den Gerichtsvollziehern weitere Auskunftsrechte  im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zugestanden werden. Hierzu liegt derzeit (Stand: Januar 2021) ein Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG) vor.

 

 

Autor(en) alphabetisch sortiert:

Wasserl Uwe

Uwe Wasserl
Diplom-Rechtspfleger (FH)

Vita:

Abitur 1992, Fachhochschulstudium 1993 bis 1996, 1996 bis 1998 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 1998 bis 2004 Amtsgericht Erlangen, seit 2004 als hauptamtliche Lehrkraft an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz, Ausbildung der Gerichtsvollzieher, Referent für die Fortbildung von Gerichtsvollziehern und nebenamtlichen Lehrkräften.

zur Vita